Der Bedürfnisnachweis ist der Weg zur Hölle, aber Art.17 der Richtlinie ist das Eintrittstor dazu!

 

 

Tatsache von Art. 17 der EU-Waffen-Richtlinie:

Bei einer Annahme der EU-Waffenrichtlinie öffnet die Schweiz mit diesem Artikel Tür und Tor, um die Bürgerinnen und Bürger sukzessive zu entwaffnen. Das betrifft alle, weil auch Kategorienänderungen ( inkl. Jagdwaffen) vorgenommen, psychologische und medizinische Tests vorausgesetzt oder die Anzahl Waffen beschränkt werden können!

Wollen Sie, dass die EU das künftig kann?

Ich nicht! Darum stimme ich NEIN!

Wilhelm Tell

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