Die Kundgebung vom 24.04.2021 Samstag in Rapperswil
Fischmarktplatz 13.00/14.00 wurde leider nicht bewilligt.

 


Quelle: diroanders.ch

Art. 22 Versammlungsfreiheit
1 Die Versammlungsfreiheit ist gewährleistet.
2 Jede Person hat das Recht, Versammlungen zu organisieren, an Versammlungen teilzunehmen oder Versammlungen fernzubleiben.

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