02.02.2023
Mitteilung an Medien und Vereine
Gerne möchte ich Sie darüber informieren, dass ich am 31.01.2023 bei der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat Strafanzeige gegen Regierungsrätin Frau Dr.iur. Silvia Steiner, Vorsteherin Bildungsdirektion, eingereicht habe. Die Anzeige lautet auf Amtsmissbrauch (StGB Art. 312), ungetreue Amtsführung (StGB Art. 314) und Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber minderjährigen Personen (StGB Art. 219) durch ein öffentliches Organ. Zu prüfen ist das Begehen einer Straftat durch Unterlassen, pflichtwidriges Untätigbleiben (StGB Art. 11) und ob Frau Steiner dabei möglicherweise mit Vorsatz handelte.
Um was geht es:
Am 13.12.2021 reichte ich mit meiner Kollegin gegen die Einführung der Maskentragpflicht bei Primarschülern Beschwerde gegen die Regierungsratsbeschlüsse vom 24.11.2021 (ab 4. Klasse) und vom 08.12.2021 (ab 1. Klasse) ein. Wir Beschwerdeführer verlangten in unserer Beschwerde, dass Frau Dr.iur. Silvia Steiner Belege und Akten vorlegen solle, auf welche sich der Regierungsrat in seinen Entscheiden stützte. Mit ihrer schriftlichen Antwort an das Verwaltungsgericht teilte sie am 03.01.2022 mit, dass sie kein Aktendossier angelegt habe und deshalb keine Akten einreichen könne. Daran hielt sie in all ihren weiteren Antworten an das Verwaltungsgericht fest.
Sie konnte also keinerlei Akten liefern, weder zu Erhebungen an Schulen, keinerlei Zahlen oder Fakten zu Infektionsherden, ausgesprochenen Klassen- oder Einzelquarantänen, keine Angaben wie viele tatsächliche Erkrankungsfälle an den Schulen eintraten oder Angaben über allfällige Erhebungen aus den durchgeführten Massentests an den Schulen. Sie konnte auch keine Akten vorlegen, wie sich die frühere Maskentragpflicht vom Februar 21 bis Juni 21 auf das Infektionsgeschehen an den Schulen auswirkte. Die einzige Antwort von Frau Dr.iur. Silvia Steiner am 03.01.2022 an das Verwaltungsgericht lautete dazu: „Ein eigentliches Aktendossier wurde nicht angelegt, so dass auch keine Akten eingereicht werden können.“
Dass man zu Beginn einer Pandemie in der allgemeinen Hektik noch keine Akten führt, dafür kann man durchaus Verständnis haben. Dass in diesem Zeitraum keine Gesprächsprotokolle zu allem und jedem geführt werden und Absprachen mit Ärzten und Experten des Öfteren bilateral stattfinden, auch das versteht man. Es herrscht zu Beginn einer Pandemie sicher Aufregung, Hektik, Stress und vor allem bei vielen Entscheidungsträgern schlicht Zeitmangel, das ist klar. Dass aber im Dezember 2021, nach 2 Jahren Pandemiegeschehen, noch immer keinerlei Akten zu rein gar nichts vorhanden sind, weil ein Aktendossier schon gar nicht angelegt wurde, das ist nicht mehr nachvollziehbar.
Staatliches Handeln muss transparent und rechenschaftsfähig sein. Es muss kontrollier- und überprüfbar geführt werden. Es muss Rechtssicherheit gelten und die von stattlichem Handeln betroffenen Personen müssen vollständig und nachvollziehbar informiert werden. Dies beschreiben und definieren das Zürcher Gesetz und die Verordnung über die Information und Datenschutz.
Frau Dr. iur. Silvia Steiner hat als Direktionsvorsteherin der Bildungsdirektion und somit als öffentliches Organ mit der fehlenden Aktenführung vermutungsweise gegen diverse Rechtsvorschriften verstosen. Aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer Funktion als Regierungsrätin muss zudem davon ausgegangen werden, dass ihr die geltenden Rechtsvorschriften bekannt sind und sie somit möglicherweise mit Vorsatz handelte. Der Verstoss gegen die rechtlichen Vorgaben ist dringend zu überprüfen, weshalb ich am Montag meine Strafanzeige der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat zugestellt habe.
Als Anhang sende ich das PDF der Strafanzeige mit. Aus Persönlichkeitsschutz ist meine Adresse darin geschwärzt.
Da ich finde, dass die Menschen im Kanton Zürich darüber Bescheid wissen dürfen, darf diese Information gerne veröffentlicht werden.
Natürlich gilt dabei die Unschuldsvermutung von Frau Dr.iur. Silvia Steiner!
Ich sende freundliche Grüsse
Monika Müller
Strafanzeige als PDF