E-Voting den Stecker ziehen!

Die Volksinitiative «Für eine sichere und vertrauenswürdige Demokratie (E-Voting-Moratorium)» will E-Voting solange verhindern, bis es sicher ist. Dazu wird Art. 39 der Bundesverfassung dahingehend verändert, dass

  • … die wesentlichen Schritte der elektronischen Stimmabgabe von den Stimmberechtigten ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können.
  • … sämtliche Stimmen so gezählt werden müssen, wie sie gemäss dem freien und wirklichen Willen der Stimmberechtigten von aussen unbeeinflusst abgegeben wurden.
  • … die Teilergebnisse der elektronischen Stimmabgabe eindeutig und unverfälscht ermittelt werden müssen sowie nötigenfalls in Nachzählungen ohne besondere Sachkenntnis zuverlässig überprüft werden können.

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