„(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.“
BGH Urteil zum Begriff Parodie:
„Eine „Parodie“ i.S.v. Art. 5 Abs. 3 Buchst. k der Richtlinie 2001/29 ist ein Werk, das in der Absicht der Verspottung Elemente eines bereits existierenden, wiedererkennbaren Werkes mit hinreichend originellen Elementen verbindet, so dass es vernünftigerweise nicht mit dem ursprünglichen Werk verwechselt werden kann.“
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patriot
hier mirror, original wurde gelöscht
Urheberrechtsgesetz – § 24 Freie Benutzung
„(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.“
BGH Urteil zum Begriff Parodie:
„Eine „Parodie“ i.S.v. Art. 5 Abs. 3 Buchst. k der Richtlinie 2001/29 ist ein Werk, das in der Absicht der Verspottung Elemente eines bereits existierenden, wiedererkennbaren Werkes mit hinreichend originellen Elementen verbindet, so dass es vernünftigerweise nicht mit dem ursprünglichen Werk verwechselt werden kann.“
https://www.youtube.com/watch?v=ErpSZ-9hLA8
18. März 2019 at 23:27
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