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In ihrem Beschluss vom 12. Dezember 1889 legte die Bundesversammlung die Grössenverhältnisse des Schweizerwappens wie folgt fest:
Das Wappen der Eidgenossenschaft ist im roten Felde ein aufrechtes, freistehendes weisses Kreuz, dessen unter sich gleiche Arme je einen Sechstel länger sind als breit.
In der Schweiz wird die Bezeichnung Flagge nicht benutzt. Die Bezeichnung in Schweizer Hochdeutsch ist stattdessen Fahne beziehungsweise Schweizerfahne.
Im Gegensatz zu den meisten anderen Nationalflaggen ist die Schweizerfahne quadratisch – nur die Schweiz und der Vatikanstaat haben eine quadratische Staatsflagge.
Nur auf Hochsee- und Binnenschiffen schweizerischer Reedereien weht eine rechteckige Fahne im Verhältnis 2:3