Maskenatteste
Es gibt medizinische Gründe oder besondere Gründe keine Gesichtsmasken zu tragen.
Covid-19-Verordnung (SR 818.101.26) Art. 3b Abs 2b
Es gibt keine Liste von besonderen oder medizinischen Gründen für die Ausnahmen der Maskenpflicht.
Für eine Bescheinigung muss man sich an denn behandelnden Arzt/Ärztin wenden.
Viele Ärzte kneifen aber und delegieren es meist weiter, dann tönt es so:
“Ein Maskendispens kann ich nur ausstellen wenn Sie aus psychischen Gründen, Angstzustände oder wegen hohen Atemnot beim Tragen einer Maske leiden. Diese Störungen müssen medizinisch begründet sein, z.B. durch einen Psychiater oder durch einen Pneumologen abgeklärt sein. Auf jeden Fall braucht es eine Konsultation bei mir in der Praxis, um die Abklärungen einzuleiten.”
Man muss sich dann schon fragen ob man seinen Hausarzt wechseln sollte, kann man so einem weissen Mänteli noch vertrauen?
Wer kein bock hat auf Psychiater 😉 ist vielleicht ein Attest für besonder Gründe eine Hilfe. Hier ein paar davon.
Sach- und Rechtsattest von Dr.iur Heinz Raschein 20.11.2020
Maskenbefreiungsattest 20 Seiten von Daniel Trappitsch impfentscheid.ch
Exemption de masque de certificat F