Maskenatteste


Es gibt medizinische Gründe oder besondere Gründe keine Gesichtsmasken zu tragen.

 

Covid-19-Verordnung (SR 818.101.26) Art. 3b Abs 2b

Es gibt keine Liste von besonderen oder medizinischen Gründen für die Ausnahmen der Maskenpflicht.

Für eine Bescheinigung muss man sich an denn behandelnden Arzt/Ärztin wenden.

Viele Ärzte kneifen aber und delegieren es meist weiter, dann tönt es so:

“Ein Maskendispens kann ich nur ausstellen wenn Sie aus psychischen Gründen, Angstzustände oder wegen hohen Atemnot beim Tragen einer Maske leiden. Diese Störungen müssen medizinisch begründet sein, z.B. durch einen Psychiater oder durch einen Pneumologen abgeklärt sein. Auf jeden Fall braucht es eine Konsultation bei mir in der Praxis, um die Abklärungen einzuleiten.”

Man muss sich dann schon fragen ob man seinen Hausarzt wechseln sollte, kann man so einem weissen Mänteli noch vertrauen?

Wer kein bock hat auf Psychiater 😉 ist vielleicht ein Attest für besonder Gründe eine Hilfe. Hier ein paar davon.

Sach- und Rechtsattest von Dr.iur Heinz Raschein 20.11.2020

 

Maskenbefreiungsattest 20 Seiten von Daniel Trappitsch impfentscheid.ch

 

Attest Maskenbefreiung D

Exemption de masque de certificat F

Certificato di esenzione dalla mascherina

Certificate Mask Exemption EN

Wilhelm Tell vs. Bundesrat KEINE DIKTATUR!

Eidgenossen!


Jetzt ist die Zeit den Gruss an den neuen Gesslerhut zu verweigern und erneut für unsere Freiheit zu kämpfen.

Wir wollen keine Diktatur! Kein Polizeistaat! Wir wollen frei sein wie unsere Väter waren, eher den Tod, als in der Knechtschaft leben!

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Wilhelm Tell vs. Bundesrat KEIN IMPFZWANG!

Eidgenossen!


Jetzt ist die Zeit den Gruss an den neuen Gesslerhut zu verweigern und erneut für unsere Freiheit zu kämpfen.

Wir wollen keine Impfpflicht! Impfen per Gesetz ist inakzeptabel!

Ein Impfstoff gegen RNA-Viren ist sehr umstritten. Das Wesentliche daran ist aber, dass kein Mensch gezwungen werden darf, weder durch diktatorische Befehle des Bundesrates noch durch soziale oder berufliche Benachteiligung unter der Erklärung; «Es sei kein Zwang» Das dies nicht wahr ist, sagt das EpG und die Vernehmlassung, die der Bundesrat eingereicht hat.

Dass der Bundesrat und die Politik, die Macht über Massnahmen wie Impfplicht anstrebt, steht ausser Frage. App’s und Impfpass sind schon da oder werden thematisiert.

Wir haben ein Recht auf die Unversehrtheit unseres Körpers. Dies ist in Art. 10 der Bundesverfassung verankert. Zudem ist die Impfung für den Menschen eine Gewissensfrage und ein Zwang oder eine Pflicht ist mit den Grundrechten nicht vereinbar. Für Menschen, die die Impfung verweigern dürfen keine sozialen oder beruflichen Nachteile erwachsen.

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