ACHTUNG: FAKE NEWS GEGEN DIE VERHÜLLUNGSVERBOTS-INITIATIVE!!! +++ Bitte richtigstellen und TEILEN +++
ACHTUNG: FAKE NEWS GEGEN DIE VERHÜLLUNGSVERBOTS-INITIATIVE!!! +++ Bitte richtigstellen und TEILEN +++
In den sozialen kursieren Meldungen, wonach die Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot» die Grundlage für eine allgemeine Maskentragpflicht schaffen würde. So abenteuerlich, absurd und völlig haltlos diese bösartige Anschuldigung auch ist – die Meldungen verbreiten sich leider weiter und werden von unseren Gegnern gezielt gestreut, um anständige Bürgerinnen und Bürger zu verunsichern.
Uns bleibt nichts anderes als diese «Fake News» in aller Form zurückzuweisen und ein für alle Mal richtigzustellen: Diese Meldungen haben KEINEN Funken Wahrheitsgehalt. Bitte glauben Sie diesen Gerüchten nicht und konfrontieren Sie die Urheber mit unserer Richtigstellung!
1. Die Grundlage zur Bekämpfung von Epidemien (wie Corona) regelt das Epidemiengesetz. Dieses stattet den Bundesrat mit weitreichenden Kompetenzen aus – so auch der Verfügung der Maskentragpflicht. Das hat nichts mit der Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot» zu tun – schliesslich hatte der Bundesrat ja schon heute die Kompetenz, das Tragen von Hygienemasken an gewissen Orten zu verfügen.
2. Unsere Initiative strebt ein Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum an –> www.verhuellungsverbot.ch/initiativtext. «Gesundheitliche Gründe» sind in Abs. 3 als «Ausnahme» definiert. Das bedeutet lediglich, dass es «möglich» ist, Hygienemasken aus gesundheitlichen Gründen in der Öffentlichkeit zu tragen. Jeder Fachmann wird bestätigen können, dass daraus keinerlei «Maskenzwang» abgeleitet werden kann! Wer etwas anderes behauptet, verbreitet schlicht und einfach Unwahrheiten. Viel mehr gilt: Wenn der Grundsatz des Verhüllungsverbots künftig in der Verfassung steht, ERHÖHEN wir die Hürden zur Einführung von Maskenpflichten!
3. Die Initiative eignet sich in keiner Art und Weise, um ein «Zeichen des Protests» gegen die umstrittenen Corona-Massnahmen des Bundesrats zu setzen. Die Initiative stärkt nämlich das friedliche Zusammenleben in der Schweiz, indem sie im öffentlichen Raum radikal-islamistisch begründete (Burka, Niqab) und kriminell motivierte (Chaoten, Vandalen) Verhüllung verbieten will. Das sind Werte, die «über Corona hinaus» Gültigkeit haben und nicht das Geringste mit dem «Corona-Regime» des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu tun haben.
Wir haben Verständnis für alle Bürgerinnen und Bürger, welche die bundesrätliche «Corona-Politik» kritisieren und genug haben von den Massnahmen, die das öffentliche Leben einschränken und die Wirtschaft schädigen. Bitte bringen Sie diese Kritik aber nicht in Zusammenhang mit unserer Initiative – das sind «zweierlei Paar Schuhe».
Wir sagen:
– Freie Menschen zeigen das Gesicht, wenn sie miteinander sprechen.
– Ja zur Gleichberechtigung und Stopp der Unterdrückung der Frau: Genauso wie der «Hass auf Ungläubige» sind Burka und Niqab ein unterdrückerisches Merkmal des politischen Islams. Das wollen wir auf Schweizer Boden nicht akzeptieren.
– Schluss mit vermummten Chaoten und Vandalen, die ihr Gesicht verhüllen, um andere Menschen anzugreifen oder fremdes Eigentum zu beschädigen.
Teilen Sie diese Werte ebenfalls? Dann stimmen Sie bitte am 7. März 2021 JA zum Verhüllungsverbot!
Egerkinger Komitee