Spaziergang zum Fronwagplatz & Tellbrunnen in Schaffhausen
07.04.2021
Nicht bewilligte Kundgebung. Nicht bewilligt heisst aber nicht dass die Veranstaltung verboten ist. Man kann niemandem das Menschenrecht entziehen (Artikel 30. UN Menschenrechts Charta).
Bewilligung entzogen heisst lediglich die Stadt verzichtet darauf Auflagen an die Veranstalter zu machen, und weigert sich die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Weder EpG noch Covid-19 Verordnung können die Menschenrechts Charta ausser Kraft setzen! Und in unserer Bundesverfassung Art. 22 steht klar; Die Versammlungsfreiheit ist gewährleistet.
Nicht abgesagt, sondern keine Bewilligung erteilt. Eine Demonstration ist jedoch nicht Bewilligungspflichtig, der Antrag auf eine Bewilligung ist lediglich eine Willensbekundung seitens Veranstalter um mit den Behörden zusammen zu arbeiten um die öffentliche Sicherheit nicht zu gefährden.