Unbewilligt. Bundesverfassung Art. 22 Versammlungsfreiheit:

  1. Die Versammlungsfreiheit ist gewährleistet.
  2. Jede Person hat das Recht, Versammlungen zu organisieren, an Versammlungen teilzunehmen oder
    Versammlungen fernzubleiben. 1000 Menschen waren in Luzern und haben dafür lautstark protestiert.

Danke Erika für das tolle Video.


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