Polizeieinsatz Uri stört das Interview mit Albert Knobel und gibt uns Platzverweis – Altdorf
Albert Knobel:“Wie verteidigen unsere Verfassung mit Würde, mit Menschenwürde und nicht gegen bewaffnete Einheiten, die missbraucht werden von der Staatsmacht.
Sie werden einzeln vor Gericht stehen, sie haben den Amtseid einzeln gesprochen in Verantwortung zur Durchführung der Gesetze.“
Nach meinem Rechtsverständnis hat die Polizei gegen folgende Art. der Bundes-Verfassung verstossen:
Art.17 – Medienfreiheit
Art. 22 – Versammlungsfreiheit
Art. 23 – Vereinigungsfreiheit
Art. 27 – Wirtschaftsfreiheit
Die Polizeitruppe rechtfertig den Platzverweis auf einem privaten Grundstück mit der Begründung, dass wir an einer nicht bewilligten Demo teilgenommen haben
und bezieht sich auf den Art. 66 – Polizeigesetz – Uri.
Artikel 66 Strafen
Nach dem Grundsatz der Gesetzmässigkeit setzt jede Strafe eine möglichst konkrete Rechtsgrundlage voraus. Artikel 66 übernimmt diese Aufgabe und erklärt bestimmte
Massnahmen des PolG als strafbar. Die übrigen Strafen, namentlich jene des Bundesrechts, blei- ben davon selbstverständlich unberührt. Sie gelten ohnehin.
Eine frage Frage bleibt offen:
Hatten die Polizisten einen Durchsuchungsbefehl oder haben sie Hausfriedensbruch begangen?
Vielen Dank an Familie Herger, dass sie uns Asyl gegeben haben.
www.byherger.ch
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Posted on by PΛTRIOT.