Luzern LU 12.06.2021

Unbewilligt. Art. 22 Versammlungsfreiheit: 1. Die Versammlungsfreiheit ist gewährleistet. 2. Jede Person hat das Recht, Versammlungen zu organisieren, an Versammlungen teilzunehmen oder Versammlungen fernzubleiben. 1000 Menschen waren in Luzern und haben dafür lautstark protestiert.

EU Beitritt NEIN NON NO NA!

1939-1945 2. Weltkrieg

Abstimmung

Unser Promomaterial Archiv von vergangenen Abstimmungen.

Sie benötigen Promomaterial für eine Abstimmung? Wir unterstützen sie gerne!

Nehmen sie über das Kontaktformular Kontakt auf für eine Offerte.

Menü