Schaffhausen SH 17.04.2021
Nicht bewilligte Kundgebung. Nicht bewilligt heisst aber nicht dass die Veranstaltung verboten ist. Man kann niemandem das Menschenrecht entziehen (Artikel 30. UN Menschenrechts Charta). Bewilligung entzogen heisst lediglich die Stadt verzichtet darauf Auflagen an die Veranstalter zu machen, und weigert sich die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Weder EpG noch Covid-19 Verordnung können die Menschenrechts Charta ausser Kraft setzen! Und in unserer Bundesverfassung Art. 22 steht klar; Die Versammlungsfreiheit ist gewährleistet.

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