Die Skigebiete, welche während der Corona Zeit geschlossen wurden, können vom Bund Schadenersatz fordern. Denn Ex-Bundesrat Ueli hat ja öffentlich zugegeben, dass es für die Schliessung der Skigebiete keine medizinische Notwendigkeit gab, sondern dass dies auf Druck von Deutschland passierte. Laut Ueli Maurer drohte Deutschland: «Wenn Ihr die Skigebiete nicht zumacht, dann gibt es Sanktionen». In Art. 26 Abs. 2 der Bundesverfassung heisst es: Enteignungen und Eigentumsbeschränkungen, die einer Enteignung gleichkommen, werden voll entschädigt. Nun können alle die durch die Schliessungen der Skigebiete finanzielle Einbussen erlitten haben, vom Bund Schadenersatz verlangen, was ihnen gemäss Art. 26 BV auch zusteht.

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