Die «NZZ am Sonntag» und die «SonntagsZeitung» tarnen Werbung als redaktionelle Inhalte – für den Presserat ein klarer Verstoss gegen journalistische Grundregeln.

«Ist für Medienkonsumenten nicht klar erkennbar, was Journalismus und was Werbung ist, untergräbt dies die Glaubwürdigkeit des Journalismus», so der Presserat.

PS: Es wäre schön gewesen, der Presserat hätte bei den vielen Falschinformationen und der ständigen Panikmache während des Corona-Terrors, auf die vielen Beschwerden gegen die Systempresse, auch so entschieden, wie im vorliegenden Fall von als redaktionellem Inhalt getarnter Werbung. Von den fünf Beschwerden, welche ich seinerzeit eingereichte hatte, wurde nur eine teilweise gutgeheissen, dies ohne Konsequenzen für die von mir gerügte Zeitung.

Attila der Kluge
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