Forwarded from DWB (Aldo)
"Im Kanton Bern wurden in 127 Gemeinden insgesamt 380 Mobilfunk-Sendeanlagen ohne offizielle Baubewilligung, das heisst im sogenannten Bagatellverfahren, nachträglich mit einem Korrekturfaktor versehen. Was heissen will, dass die bereits installierten adaptiven 5G-Sendeantennen von einem Tag zum andern plötzlich, je nach Antennentyp, 2.5 bis 10mal stärker strahlen dürfen, ohne dass die Anwohnerschaft dazu etwas zu sagen hat.
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Ein Beispiel: Eine im Baugesuch deklarierte Sendeleistung einer adaptiven 5G-Sendeantenne von 500Watt ERP, darf jetzt plötzlich, dank einem Korrekturfaktor von beispielsweise 8, kurzzeitig 4000Watt ERP betragen, ohne dass betroffene Anwohner dazu gefragt werden müssen. Da geht dann die Post ganz schön ab. Kurzzeitig heisst, nur so lange, dass an den Orten empfindlicher Nutzung der über 6 Minuten gemittelte Strahlungswert den amtlichen Grenzwert von 5V/m nicht übersteigt.

Somit dürfte ein Raser innerorts während 30 Sekunden 250 auf dem Tacho haben, wenn er die restlichen 5Minuten und 30 Sekunden knapp unter 45 bleibt, nur um den 6-Minuten Mittelwert nicht zu überschreiten.
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Während des ganzen Jahres 2023 wurden hunderte von Bagatellbewilligungen zwecks nachträglicher Gewährung des Korrekturfaktors ausgestellt.

Das ging so lange gut, bis Daniel Laubscher, ein besorgter Bürger aus Büren an der Aare, dem Treiben auf die Schliche kam, als an seinem Wohnort, die adaptive 5G-Sendeleistung mittels Gewährung des Korrekturfaktors heimlich hochgefahren wurde.
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Das Bernische Verwaltungsgericht sagt, dem angefochtenen Entscheid (Gewährung des Korrekturfaktors mittels Bagatellbewilligung) liege demnach ein aus heutiger Sicht unrichtiger Sachverhalt zu Grunde. Der Regierungsrat möge deshalb klare Regeln schaffen, die auch umweltrechtlich zutreffen würden.

Und was macht der Bernische Regierungsrat?
Ausser die Gemeinde Büren anzuweisen, für eine offizielle Baupublikation betreffend des Korrekturfaktors besorgt zu sein, auf gut bernische Art vorerst einmal gar nichts. Und von klaren Regeln schaffen noch ein Bisschen weniger. Denn auf dem Aktendeckel steht Mobilfunk und damit ist die Sache heilig oder zumindest tabu. Im übrigen Kantonsgebiet wurde unterdessen mit Bagatellbewilligungen weitergefuhrwerkt, als ob nichts geschehen wäre.

Der Kragen geplatzt ist nicht nur Daniel Laubscher sondern auch noch den Vereinen WIR und Gigaherz.ch.

Am 20. Februar 2024 erhielten 127 Bernischen Gemeindeverwaltungen von diesen Post in Form einer baurechtlichen Anzeige gegen den oder die fehlbaren Mobilfunkbetreiber wegen Bau und Betrieb von Mobilfunk-Sendeanlagen ohne offizielle Baubewilligung. Mit der Aufforderung als verantwortliche örtliche Baupolizeibehörde für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes, sprich Stilllegung der adaptiven 5G-Sendeantennen zu sorgen.
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...der Geschäftsführer des Bernischen Gemeindeverbandes, Herr Dr. jur Wichtermann. Wichtermann empfiehlt den betroffenen Gemeinden, mittels eines von ihm vorgefertigten Textes, welchen sie in ihren Antworten an die Anzeigenden nur kopieren und einfügen müssen, das baupolizeiliche Verfahren zu sistieren.
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Von Dr. Wichtermanns Schreiben Gebrauch gemacht haben unterdessen 60 von den 127 betroffenen Bernischen Gemeinden. (Stand per 27. März 2024) Die übrigen 67 wissen offensichtlich noch nicht so recht, wie sie mit der Aufforderung zum Ungehorsam gegen ergangene Gerichtsurteile umgehen sollen. Und auch nicht was von der baupolizeilichen Anzeige zu halten sei. Denn die Sache mit diesem unsäglichen Korrekturfaktor erfordert Einiges an funktechnischem Fachwissen. Und solches fehlt nicht nur auf Bernischen, sondern auf sämtlichen Schweizerischen Gemeindeverwaltungen.

In der Schweiz sollen also Gemeindeverwaltungen über etwas entscheiden, wovon sie gelinde gesagt, keine Ahnung haben.
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Ein Gemeindepräsident (Burgistein) verbietet seinen Angestellten sogar explizit jegliche Korrespondenz mit den Anzeigenden und droht den Anzeigenden seinerseits mit der Staatsanwaltschaft.
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gigaherz

schöner neuer rechtsstaat terrorhelvetien 🤪🤮