Tagesbefehl vom 15. Mai 1940 05.30 Uhr

Quelle: admin.ch

Tagesbefehl vom 15. Mai 1940 05.30 Uhr

 

Ich erinnere an die hohe Pflicht des Soldaten, an Ort und Stelle erbittert Widerstand zu leisten. Verzögerungskampf führen nur zum vornherein und durch besonderen höheren Befehl bestimmte Truppen. Überall dort, wo Halten befohlen ist, mach es sich jeder Kämpfer zur Gewissenspflicht, auf der ihm zugewiesenen Stelle zu kämpfen. Die Schützentrupps, überholt oder umzingelt, kämpfen in ihren Stellungen, bis keine Munition mehr vorhanden ist.

Dann kommt die blanke Waffe an die Reihe. Die Mitrailleure, die Kanoniere der schweren Waffen, die Artilleristen, ob im Bunker oder auf dem Feld, verlassen ihre Waffen nicht und zerstören sie, bevor sich der Gegner ihrer bemächtigt. Solang ein Mann noch eine Patrone hat oder sich seiner blanken Waffe noch zu bedienen vermag, ergibt er sich nicht.

Damit weiss jeder, was ich von ihm erwarte und was sein einziger Gedanke sei: bereit zu sein, das Leben einzusetzen, dort, wo ihn die Pflicht hingerufen hat.

Gezeichnet: Der General. Guisan 1940

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