Tagesbefehl vom 15. Mai 1940 05.30 Uhr

Quelle: admin.ch

Tagesbefehl vom 15. Mai 1940 05.30 Uhr

 

Ich erinnere an die hohe Pflicht des Soldaten, an Ort und Stelle erbittert Widerstand zu leisten. Verzögerungskampf führen nur zum vornherein und durch besonderen höheren Befehl bestimmte Truppen. Überall dort, wo Halten befohlen ist, mach es sich jeder Kämpfer zur Gewissenspflicht, auf der ihm zugewiesenen Stelle zu kämpfen. Die Schützentrupps, überholt oder umzingelt, kämpfen in ihren Stellungen, bis keine Munition mehr vorhanden ist.

Dann kommt die blanke Waffe an die Reihe. Die Mitrailleure, die Kanoniere der schweren Waffen, die Artilleristen, ob im Bunker oder auf dem Feld, verlassen ihre Waffen nicht und zerstören sie, bevor sich der Gegner ihrer bemächtigt. Solang ein Mann noch eine Patrone hat oder sich seiner blanken Waffe noch zu bedienen vermag, ergibt er sich nicht.

Damit weiss jeder, was ich von ihm erwarte und was sein einziger Gedanke sei: bereit zu sein, das Leben einzusetzen, dort, wo ihn die Pflicht hingerufen hat.

Gezeichnet: Der General. Guisan 1940

Fahnenflucht

 

Fahnenflüchtige oder auch Deserteure genannt, sind wie wir aktuell beobachten können Schmarotzer, sie lassen die Heimat verderben und plündern aus rein ökonomischen Motiven die Helfer aus.

Eigenmächtiges sich entfernen oder Fernbleiben von der Truppe oder der militärischen Dienststelle in der Absicht, sich den militärischen Verpflichtungen zu entziehen. Man lässt seine Heimat und sein Volk im Stich.

In der Schweiz wird Militärdienstverweigerung und Desertion nach Art. 81 des Militärstrafgesetzes mit Freiheitsstrafe bis zu 18 Monaten bestraft.

Neben der Totalverweigerung ist auch die sogenannte partielle Militärdienstverweigerung strafbar, darunter fällt namentlich die Verweigerung der ausserdienstlichen Schiesspflicht.

Die meisten Staaten verhängen für Deserteure Haftstrafen. Einige sehen besonders in Kriegszeiten sogar die Todesstrafe vor.

 

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