Shisha

 

Die Shisha ist eine Wasserpfeife, die aus der arabischen Kultur kommt. Bei Jugendlichen ist der aromatisierter Wasserpfeifenqualm sehr beliebt warum die orientalischen Shishas- Bars und Lounges nur so aus dem Boden schiessen wie Kebabstände.

Araber verbinden das Shisha-Rauchen mit Heimat und Kultur, darum möchten wir in Erinnerung rufen dass Eidgenossen und Patrioten hauptsächlich das Schnupfen mit Heimat und Kultur verbinden und sicher nicht die Wasserpfeife. Pflegt unsere Kultur und Traditionen in unserem Land!

Der Dampf der Shisha besteht unter anderem aus dem Stoff Propylenglykol. Er wird auch genutzt, um den Nebel in Clubs zu erzeugen – ebenso wie als industrielles Frostschutzmittel.

 

Cannabis (Hanf)

 

Wir sind ganz klar gegen eine Legalisierung, die Gefahren dieses Rauschgifts ist offensichtlich. Es dennoch legalisieren zu wollen, ist absolut fahrlässig.

Es ist eine medizinische Tatsache, dass Cannabis zu Psychosen führen kann. Dies wird dir JEDER Psychiater und Arzt bestätigen. Durch Cannabiskonsum wird Schizophrenie und andere Psychosen gefördert. Und Medizinprodukte sind weitestgehend bereits heute legal – dies soll und muss man fördern. Aber dafür muss Cannabis nicht pauschal legalisiert werden. Die Risiken für die Gesellschaft sind zu hoch.

Cannabis ist eine Hanfpflanze. Hanf zählt zu den ältesten Nutz- und Zierpflanzen der Welt.

Hanf enthält viele Wirkstoffe. Am bekanntesten sind Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD).

THC hat eine berauschende Wirkung. Daher gilt Cannabis als verbotenes Betäubungsmittel. CBD ist nicht berauschend. Diesem Wirkstoff werden beruhigende, schmerzstillende und krampflösende Wirkungen zugeschrieben.

Es gibt Hanfsorten, die nur geringe Mengen THC enthalten. Diese gelten in der Schweiz nicht als verbotene Betäubungsmittel. Aber nur, wenn sie weniger als 1 Prozent THC enthalten.

Auch legaler Hanf enthält Spuren von THC. Im Strassenverkehr gilt die Nulltoleranz für Betäubungsmittel. Der Konsum solcher Produkte kann deshalb dazu führen, dass der messtechnisch Blut-Grenzwert für THC im Strassenverkehr überschritten wird. Die Person gilt als fahrunfähig. Sie darf kein Fahrzeug führen. Daher wird nach dem Konsum von Hanfzigaretten oder andern Hanfprodukten vom Autofahren abgeraten.

Messerattacke im Cannabis-Wahn – wie aus Kiffern Killer werden

ch.ch/de/cannabis

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