Strafanzeigen gegen die Verwaltungsrat- und Geschäftsleitungsmitglieder der SRG und SERAFE
In einer gross angelegten Kampagne haben Volks-, Landes- und Bundesverfassungsverteidigende Mitglieder der Schweizer Bevölkerung in den vergangenen Tagen gegen jedes einzelne Verwaltungsrat- und Geschäftsleitungsmitglied der SRG und der SERAFE Strafanzeigen erhoben. Jede der 26 kantonalen Staatsanwaltschaften erhielt eine oder zwei dieser Anzeigen.
Angezeigt wurden diese Personen, weil sie in ihrer Funktion als Verwaltungsrats- oder Geschäftsleitungsmitglied mit- oder hauptverantwortlich sind für die im Folgenden genannten Verbrechen gegen die Menschenrechte, die Bundesverfassung und den auf diesen beiden beruhenden Gesetze sowie für schwerste Verstösse gegen eigene und übergeordnete Richtlinien und Chartas.
Die Verbrechen und Verstösse betreffen unter anderem die in der Bundesverfassung und der SRG-eigenen Charta verbotene Total-Zensur aller Coronaverbrechen-kritischen Beiträge von Politikern, Ärzten, Virologen, Universitäten, Wissenschaftlern, Volksaufklärern, Opfern und Angehörigen derselben, die erst zu der immensen gesundheitlichen (bis hin zum Tod) und wirtschaftlichen Schädigung (bis zur Existenzvernichtung) in der Schweiz geführt haben.
Im Weiteren hat die SRG unter der Weisung der Verwaltungsrats- und Geschäftsleitungsmitglieder Straftaten gegen folgende Verfassungs- und Strafgesetzbuch-Artikel verübt: Bundesverfassung Art. 5, Art. 9, Art. 10, Art. 17, 119 sowie die StGB Art. 117, Art. 122, Art. 129, Art. 156, Art. 258, Art. 260, Art. 264.
Durch die einseitige, landesfeindliche Propaganda für totalitäre, undemokratische, nicht vom Volk gewählte Organisationen wie unter anderem IPCC, WHO, BAG, GAVI, verstiessen die SRG-Verantwortlichen auch gegen den Bundesverfassungs-Art. 2.1, der besagt: «Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes.»