Luzern LU 12.06.2021

Unbewilligt. Art. 22 Versammlungsfreiheit: 1. Die Versammlungsfreiheit ist gewährleistet. 2. Jede Person hat das Recht, Versammlungen zu organisieren, an Versammlungen teilzunehmen oder Versammlungen fernzubleiben. 1000 Menschen waren in Luzern und haben dafür lautstark protestiert.

Kreuz ist Trumpf !

+ Kreuz ist Trumpf + und gehört zur Schweiz!

GESCHICHTE

Nur wer seine Wurzeln kennt, kann wachsen!

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