Rapperswil SG 24.04.2021

Kundgebung wurde vom Stadtrat nicht bewilligt. Art. 22 Versammlungsfreiheit: 1. Die Versammlungsfreiheit ist gewährleistet. 2. Jede Person hat das Recht, Versammlungen zu organisieren, an Versammlungen teilzunehmen oder Versammlungen fernzubleiben.

EU Beitritt NEIN NON NO NA!

GESCHICHTE

Nur wer seine Wurzeln kennt, kann wachsen!

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