Rapperswil SG 24.04.2021

Kundgebung wurde vom Stadtrat nicht bewilligt. Art. 22 Versammlungsfreiheit: 1. Die Versammlungsfreiheit ist gewährleistet. 2. Jede Person hat das Recht, Versammlungen zu organisieren, an Versammlungen teilzunehmen oder Versammlungen fernzubleiben.

Helvetia

Deine Geschichte ist über 700 Jahre alt, und Heute bist du in grösster Gefahr! Stück für Stück wollen sie dich zerstören, dich, unsere Mutter Helvetia!

1291 Bundesbrief

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