Luzern LU 12.06.2021

Unbewilligt. Art. 22 Versammlungsfreiheit: 1. Die Versammlungsfreiheit ist gewährleistet. 2. Jede Person hat das Recht, Versammlungen zu organisieren, an Versammlungen teilzunehmen oder Versammlungen fernzubleiben. 1000 Menschen waren in Luzern und haben dafür lautstark protestiert.

Nationalfeiertag

1. August Schweizer Nationalfeiertag + Jour de la fête nationale suisse + Giorno della festa nazionale svizzera + Fiasta naziunala Svizra

1291 Bundesbrief

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