Luzern LU 12.06.2021

Unbewilligt. Art. 22 Versammlungsfreiheit: 1. Die Versammlungsfreiheit ist gewährleistet. 2. Jede Person hat das Recht, Versammlungen zu organisieren, an Versammlungen teilzunehmen oder Versammlungen fernzubleiben. 1000 Menschen waren in Luzern und haben dafür lautstark protestiert.

Briefmarken

Die Schweizer Postgeschichte lässt sich dank zahlreicher erhaltener Briefe bis ins Mittelalter zurückverfolgen. Bekannt geworden ist das Land unter Philatelisten vor allem dadurch, dass es mit der Zürich 4 und Zürich 6 das erste briefmarkenausgebende Land der Welt nach Grossbritannien war. Diese Zeit der Kantonsmarken ist ein äusserst beliebtes Sammelgebiet. Heute findet sich auf Schweizer Briefmarken die Inschrift „Helvetia“, um keine Sprache der Schweiz zu bevorzugen.

GESCHICHTE

Nur wer seine Wurzeln kennt, kann wachsen!

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