Rapperswil SG 24.04.2021

Kundgebung wurde vom Stadtrat nicht bewilligt. Art. 22 Versammlungsfreiheit: 1. Die Versammlungsfreiheit ist gewährleistet. 2. Jede Person hat das Recht, Versammlungen zu organisieren, an Versammlungen teilzunehmen oder Versammlungen fernzubleiben.

Waffenrecht

1939-1945 2. Weltkrieg

Ärmeldruck

Ohne Ärmeldruck sieht es einfach leer aus oder? Pimpe jetzt dein Textil mit einem coolen Zusatzdruck auf!

Menü