Rapperswil SG 24.04.2021

Kundgebung wurde vom Stadtrat nicht bewilligt. Art. 22 Versammlungsfreiheit: 1. Die Versammlungsfreiheit ist gewährleistet. 2. Jede Person hat das Recht, Versammlungen zu organisieren, an Versammlungen teilzunehmen oder Versammlungen fernzubleiben.

International

Schweizer im Ausland in den Ferien, oder Schweizer im Ausland wohnhaft.

 

Die Auslandschweizer bilden die so genannte fünfte Schweiz.

 

#auslandschweizer #fünfteschweiz #heimweh #heimat #tradition

1291 Bundesbrief

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