Luzern LU 12.06.2021

Unbewilligt. Art. 22 Versammlungsfreiheit: 1. Die Versammlungsfreiheit ist gewährleistet. 2. Jede Person hat das Recht, Versammlungen zu organisieren, an Versammlungen teilzunehmen oder Versammlungen fernzubleiben. 1000 Menschen waren in Luzern und haben dafür lautstark protestiert.

International

Schweizer im Ausland in den Ferien, oder Schweizer im Ausland wohnhaft.

 

Die Auslandschweizer bilden die so genannte fünfte Schweiz.

 

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1939-1945 2. Weltkrieg

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