Rapperswil SG 24.04.2021

Kundgebung wurde vom Stadtrat nicht bewilligt. Art. 22 Versammlungsfreiheit: 1. Die Versammlungsfreiheit ist gewährleistet. 2. Jede Person hat das Recht, Versammlungen zu organisieren, an Versammlungen teilzunehmen oder Versammlungen fernzubleiben.

PΛTRIOT

Grösste patriotische Bildergalerie!

1291 Bundesbrief

SHOP

Bei uns gibt es den besten Patrioten Stuff ! Jetzt Shop abchecken auf patriot.shop

Menü